Für STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V. hat Transparenz einen hohen Stellenwert!
Mit Ihrer Spende schenken Sie dem Förderverein STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V. Ihr Vertrauen.
Wir verbürgen uns für einen verantwortungsvollen und sorgsamen Umgang mit Ihrer Spende sowie für sparsames Wirtschaften. Dementsprechend hat sich STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V. auf die Einhaltung verbindlicher Spendengrundsätze verständigt.
Als Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft haben wir uns zudem dazu verpflichtet, die nachstehenden Informationen zu veröffentlichen.
Zehn Informationen, die jede gemeinnützige Organisation veröffentlichen sollte
STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V. hat sich im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft am 02.02.2016 verpflichtet, die nachstehenden Informationen der Öffentlichkeit auf der Website zur Verfügung zu stellen. Alle Angaben beziehen sich – soweit nicht anders angegeben – auf das aktuelle Geschäftsjahr (2019).
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V.
Menzelstr. 11
14193 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@staedteohnehunger.de
URL: www.staedteohnehunger.de
Gründungsjahr: 2015
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Die Satzung des Fördervereins STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V. ist in den Bereichen Über uns und Spenden auf der Website hinterlegt.
Weitere Angaben zu CIDADES SEM FOME (STÄDTE OHNE HUNGER) und dem Förderverein STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V. finden Sie ebenfalls im Bereich Über uns.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung/Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt
Am 29.01.2016 wurde STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e.V. (Steuernummer 27/677/67194) durch das Finanzamt für Körperschaften I, Berlin als gemeinnützig anerkannt. (Bescheid nach §60a Abs.1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzung nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO)
Die Steuerbegünstigung bezieht sich auf die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 15 AO.
STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V. ist berechtigt, für Spenden, die der Förderverein zur Verwirklichung dieser Zwecke erhält, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Aktueller Freistellungsbescheid (10.08.2022)
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V. wurde am 24.11.2015 im Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Registernummer VR 34551 B eingetragen.
Der Verein hat zwei Organe: den Vorstand und die Mitgliederversammlung. Zusätzlich gibt es einen Beirat.
Vorstand
Der ehrenamtlich tätige Vorstand besteht aus den Vorstandsmitgliedern Esther K. Beuth-Heyer (Vorstandsvorsitzende), Alice Bischof (Stellvertretende Vorstandsvorsitzende), Dirk Beuth (Schatzmeister) und Florian Fink (Beisitzer – Schriftführer).
Sie führen die Geschäfte und vertreten den Förderverein STÄDTE OHNE HUNGER nach außen.
Der Vorstand hat seine Verantwortlichkeiten klar aufgeteilt:
- Esther K. Beuth-Heyer ist für die Gesamtstrategie, den Ausbau des Fördervereins, den Aufbau von Partnerschaften sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und das Fundraising zuständig.
- Alice Bischof zeichnet verantwortlich für die Bereiche Wissenschaft, wissenschaftliche Kooperationen, Organisation und Organisationsentwicklung.
- Dirk Beuth verantwortet den Bereich Finanzen.
- Florian Fink ist für das Webdesign und die technische Betreuung des Internetauftritts verantwortlich.
Gemeinsam unterrichten sie regelmäßig die Gremien. Sie bereiten den Jahresabschluss vor und stellen diesen zusammen mit der Mitgliederversammlung fest.
Mitglieder
Dr. med. Michael Berndsen
Dirk Beuth
Esther K. Beuth-Heyer
Alice Bischof
Florian Fink
Katrin Gildemeister
Thomas Hock
Dr. med. Beate Schlosser
Johanna L. Bellack
Beirat
Thiago Soares Barbizan
Dirk van den Berg
Dr. med. Michael Berndsen
Tim Fabian Besser
Prof. Undine Giseke
Thomas Hock
Lea Kliem
Wir bestätigen, dass die Organe, die für STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V. bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V. werden in angemessener Frist beantwortet.
5. Tätigkeitsbericht
Über die Arbeit von STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V. informieren unter anderem die jährlichen Tätigkeitsberichte, die Sie hier einsehen können:
Zudem informiert der Förderverein STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V. über seine Hauptwebsite, einen Newsletter, eine projektspezifische Website sowie über das Facebookprofil der Organisation.
6. Personalstruktur
STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V. beschäftigt keine hauptamtlichen Mitarbeiter. Neben dem Vorstand, den Mitgliedern und dem Beirat, die jeweils ehrenamtlich tätig sind, engagiert sich ein Team aus regelmäßigen und projektgebundenen Freiwilligen – ebenfalls im Ehrenamt – für den Förderverein.
Das STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland-Team finden Sie hier.
7. Angaben zur Mittelherkunft
Der Satzungszweck von STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V. – die finanzielle und ideelle Förderung der Organisation CIDADES SEM FOME in Brasilien – wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und Spenden im Rahmen von öffentlichen und privaten Veranstaltungen und durch die direkte Ansprache von juristischen und natürlichen Personen sowie durch die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und Werbung aller Art für den Verein.
8. Angaben zur Mittelverwendung
Die eingeworbenen Mittel werden, abzüglich anfallender Werbe- und Verwaltungskosten, unmittelbar an die Organisation CIDADES SEM FOME in Brasilien weitergeleitet. Die Satzung legt dies wie folgt fest: „Die Förderung erfolgt durch die Weitergabe der eingeworbenen Mittel an die Organisation CIDADES SEM FOME.“
Über die Mittelherkunft und Verwendung informieren STÄDTE OHNE HUNGER im Finanzbericht.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Bei STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V. besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten.
Der Förderverein STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V. unterstützt die Organisation CIDADES SEM FOME in Brasilien, ist aber gesellschaftsrechtlich nicht mit ihr verbunden.
CIDADES SEM FOME
Rua Professor José Décio Machado Gaia, 20-A sala 02
Bairro São Mateus
03961-070 São Paulo/SP
Brasilien
Tel: +55-11-2735-4842
E-Mail: cidadessemfome@uol.com.br
URL: www.cidadessemfome.org
Gründer und Präsident: Hans Dieter Temp
Vizepräsident: Adilson Alves dos Santos
CIDADES SEM FOME, eingetragen in São Paulo, wurde am 23. Januar 2013 vom Ministério da Justiça do Brasil, dem Ministerium für Justiz in Brasilien, als Organização da Sociedade Civil de Interesse Público (OSCIP), als „Bürgergesellschaft von öffentlichem Interesse“, anerkannt. Urkunde des Ministério da Justiça do Brasil (PDF)
10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als zehn Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Der Förderverein STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V. erklärt sich bereit, Spenden von juristischen und natürlichen Personen, die die 10%-Grenze überschreiten bzw. Großspenden von natürlichen Personen zu veröffentlichen.
In den Jahren 2015 und 2016 hat STÄDTE OHNE HUNGER Deutschland e. V. keine Zahlungen erhalten, die diesen Kriterien entsprechen.
Seitdem fallen folgende Zahlungen darunter:
Rimowa Dieter Morszeck Stiftung (heute Dieter Morszeck Stiftung)
Die Spende diente dem Aufbau zweier Schulgärten.
Betrag der Zuwendung: 15.000,00 EUR
Tag der Zuwendung: 18.04.2017
Nationaler Spendenempfänger der Juve Awards 2018
(Überweisung des Gesamtbetrags durch JuVe Verlag für jurist. Information GmbH – Die Einzelspenden stammen von verschiedenen Gästen der Awards. Hierbei handelt es sich um Firmen und um Privatpersonen.)
Die Spende dient zum Aufbau des Gemeinschaftsgartens São Mateus 1, der eine Fläche von 8.000 Quadratmetern hat.
Betrag der Zuwendung: 94.100,00 EUR
Tag der Zuwendung: 20.11.2018
In diesem Zusammenhang steht eine Spende der NWB Verlag GmbH + Co. KG vom 24.09.2019 in Höhe von 500,00 EUR.
4flow AG
Die Spende dient der Finanzierung einer Maniokschälmaschine für das Projekt Kleinbauern im ländlichen Raum.
2019: 10.000,00 EUR (15.05.) + 535 EUR (23.09.)
2020: 888,00 EUR (21.01.) + 355,00 EUR (28.04.) + 1.295,00 EUR (31.07.) + 502,50 (08.10.)
2021: 3.370,00 EUR (Gesamtsumme)
Privatspende
Die Privatspende dient der Finanzierung von drei Landmaschinen im Projekt Gemeinschaftsgärten São Mateus.
Betrag der Zuwendung: 15.000,00 EUR
Tag der Zuwendung: 04.06.2019